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Unser Webshop mit Musterübersetzungen wurde ausschließlich für ermächtigte Übersetzer / Übersetzerinnen angelegt. Private Personen oder nicht ermächtigte Übersetzer / Übersetzerinnen werden für die Nutzung des Webshops nicht freigeschaltet. 

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde benötigen, können Sie diese bequem in unserem Webshop unter https://www.schmalz-translations.de/produkte/ bestellen?

Nach Ihrer Registrierung als ermächtigter Übersetzer oder ermächtigte Übersetzerin werden wir prüfen, ob Sie in der deutschlandweiten Datenbank unter www.justiz-dolmetscher verzeichnet sind. Erst nach der erfolgreicher Prüfung, schalten wir Sie für die Nutzung des Webshops für Übersetzungsvorlagen frei. Bitte verwenden Sie die dort aufgeführte E-Mail-Adresse! Nur so können wir sicher stellen, dass Sie auch wirklich Sie sind.

Sollten Sie bei www.justiz-dolmetscher.de (noch) nicht verzeichnet, aber dennoch ermächtigt sein, können Sie uns gern den Nachweis für Ihre Ermächtigung / Beeidigung als Bild per E-Mail zusenden.

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und beglaubigte Übersetzungen für Deutschland anfertigen, könne Sie trotzdem freigeschaltet werden, wenn Sie uns Ihre Eignung nachweisen können.  

Wir freuen uns auf Sie!

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